Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fitnessstudios Safari Fit GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitgliedschaftsverträge zwischen dem Fitnessstudio - Safari Fit GmbH & Co. KG, Im Gewerbegebiet 12, 77839 Lichtenau (im Folgenden „Fitnessstudio“) und seinen Mitgliedern.
2. Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft im Fitnessstudio ist persönlich und nicht übertragbar.
(2) Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.
3. Zugangschips
(1) Jedes Mitglied erhält einen Zugangschip, der den Zutritt zum Fitnessstudio während der Öffnungszeiten ermöglicht.
(2) Der Zugangschip ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Mitglieds bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
(3) Bei Verlust des Zugangschips ist das Fitnessstudio unverzüglich zu informieren. Für die Ausstellung eines Ersatz-Zugangschips wird eine einmalige Gebühr von 10€ erhoben.
(4) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Zugangschip an das Fitnessstudio zurückzugeben. Im Falle, dass der Chip nicht zurückgegeben wird, behält sich das Fitnessstudio das Recht vor, eine Gebühr von 10€ zu erheben, um die Kosten für den Ersatz und die damit verbundenen administrativen Aufwendungen zu decken.
4. Öffnungszeiten
Das Fitnessstudio ist von Montag bis Sonntag von 06:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Änderungen der Öffnungszeiten werden den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben.
5. Beiträge und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie Zahlungsmodalitäten werden bei Vertragsabschluss festgelegt.
(2) Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus fällig.
6. Leistungen des Fitnessstudios
Das Fitnessstudio bietet seinen Mitgliedern Zugang zu Fitnessgeräten und andere im Mitgliedsvertrag festgelegten Einrichtungen und Dienstleistungen.
7. Gesundheitszustand
Mitglieder bestätigen mit Abschluss der Mitgliedschaft, dass ihnen keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die gegen eine Nutzung der Einrichtungen des Fitnessstudios sprechen. Bei Zweifeln wird die Konsultation eines Arztes empfohlen.
8. Haftungsausschluss
Das Fitnessstudio haftet nicht für Personenschäden oder Verlust bzw. Beschädigung von Eigentum der Mitglieder, es sei denn, solche Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Fitnessstudios zurückzuführen.
9. Haftung der Mitglieder für Schäden
(1) Mitglieder sind verpflichtet, die Einrichtungen des Fitnessstudios und das zur Verfügung gestellte Equipment sorgfältig zu nutzen. (2) Bei fahrlässiger Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungen oder Ausrüstung des Fitnessstudios durch ein Mitglied ist dieses Mitglied verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
(3) Das Fitnessstudio empfiehlt allen Mitgliedern den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, um sich gegen etwaige Schadensersatzforderungen abzusichern.
10. Kündigung
(1) Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen und die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist einhalten.
(2) Das Fitnessstudio behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
11. Videoüberwachung
(1) Zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz des Eigentums werden in den Räumlichkeiten des Fitnessstudios Videoüberwachungssysteme eingesetzt. Diese Maßnahme dient der Prävention und Aufklärung von Straftaten sowie der Sicherheit der Mitglieder und des Personals.
(2) Die Videoüberwachung beschränkt sich auf Bereiche, in denen dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist, und erfolgt unter strikter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.
(3) Aufgezeichnete Daten werden vertraulich behandelt, nur für den angegebenen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Aufklärung von Straftaten oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich.
(4) Die Aufbewahrungsfrist der Aufzeichnungen ist auf das gesetzlich zulässige Minimum beschränkt, nach dessen Ablauf die Daten ordnungsgemäß gelöscht werden.
(5) Mit dem Abschluss des Mitgliedschaftsvertrags erkennen die Mitglieder die Videoüberwachung und die damit verbundenen Bedingungen an.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten der Mitglieder werden gemäß den Datenschutzgesetzen verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
13. Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden sollten, oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt jene wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am ehesten entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätten die Vertragsparteien die Angelegenheit von vornherein bedacht.
Lichtenau, 01.01.2024